AGB der aaurelion GmbH

Allgemeine Stakingbedingungen der aaurelion GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die aaurelion GmbH, Franz-Mayer-Str. 1, 93053 Regensburg (nachfolgend: „aaurelion“) bietet ihren Kunden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Stakingbedingungen die Möglichkeit, von ihnen gehaltene Token durch Delegation an die aaurelion als Stakingprovider zur Teilnahme an einem Proof-of-Stake-Konsensmechanismus einzusetzen, um auf diese Weise Stakingrewards zu generieren.

1.2. aaurelion wird in diesem Zusammenhang als Stakingprovider agieren und dem Kunden die Stakinginfrastruktur zur Verfügung stellen, die zur Teilnahme der Token des Kunden am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus erforderlich ist.

1.3. Kunden können die von aaurelion zur Verfügung gestellte Stakinginfrastruktur nach Maßgabe der nachfolgenden Stakingbedingungen nutzen.

1.4. aaurelion bietet ihre in diesen Stakingbedingungen näher bezeichneten Leistungen sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern an.

1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden von aaurelion nicht akzeptiert. Stakingverträge werden von aaurelion ausschließlich auf der Grundlage dieser Stakingbedingungen abgeschlossen, es sei denn, die Akzeptanz abweichender Bestimmungen oder individueller Vereinbarungen wird ausdrücklich unter Einhaltung der Schriftform im Sinne des § 126 BGB mit dem Kunden vereinbart.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. BGB: Die Abkürzung steht für „Bürgerliches Gesetzbuch“.

2.2. Blockchain: Eine auf einer Vielzahl von global verteilten Rechnern gespeicherte Datenbankstruktur, in der sämtliche historisch innerhalb des Netzwerks erfolgten Transaktionen erfasst sind und die laufend durch an einem Konsensmechanismus teilnehmende Nodes fortgeschrieben wird.

2.3. Blockchain-Protokoll: Die Software, die zur Teilnahme am Konsensmechanismus einer Blockchain auf einem Rechner ausgeführt werden muss.

2.4. Delegation: Für die Zwecke dieser Stakingbedingungen steht der Begriff für die Zuteilung von Token an einen Node, der an einem sog. delegated Proof-of-Stake-Konsensmechanismus teilnimmt. Die Delegation setzt keine Transferierung von Token voraus, sondern erfolgt durch Registrierung der betreffenden Token in einem durch den jeweiligen Node ausgeführten Smart Contract auf der zugrundeliegenden Blockchain.

2.5. Internetseite: aaurelion bietet ihre Leistungen nach diesen Stakingbedingungen über die Internetseite https://www.aaurelion.de an.

2.6. Kunde: Der Begriff „Kunde“ bezeichnet aus Gründen der textlichen Übersichtlichkeit im Rahmen dieser Stakingbedingungen sowohl männliche als auch weibliche und diverse Vertragspartner der aaurelion.

2.7. Node: Ein Node im Sinne dieser Stakingbedingungen ist ein Server, der das Blockchain-Protokoll einer Blockchain ausführt und an dem Proof-of-Stake-Konsensmechanismus der betreffenden Blockchain teilnimmt, um Stakingrewards zu generieren.

2.8. Proof-of-Stake-Konsensmechanismus: Dezentraler Konsensmechanismus zur Einigung teilnehmender Nodes über die Anfügung neuer Blöcke an eine Blockchain, der auf Basis einer Widmung von Token der zugrundeliegenden Blockchain funktioniert.

2.9. Private Schlüssel: Private Schlüssel ermöglichen ihrem Inhaber die Transferierung von Token. Eine Verfügung über Token ist ohne Kenntnis der zugehörigen privaten Schlüssel nicht möglich.

2.10. Smart Contract: Ein auf einer Blockchain ausgeführtes Programm, das automatisiert bei Eintritt zuvor festgelegter Ereignisse bestimmte Folgen auslöst.

2.11. Staking: Widmung von Token zum Einsatz in einem Proof-of-Stake-Konsensmechanismus zur Generierung von Stakingrewards.

2.12. Stakingbedingungen: Der Begriff bezeichnet die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der aaurelion für den Abschluss von Stakingverträgen mit Kunden.

2.13. Stakinginfrastruktur: Der Betrieb eines Rechenzentrums zum Betrieb von Nodes, die zur Generierung von Stakingrewards am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus geeigneter Blockchains teilnehmen.

2.14. Stakingprovider: Anbieter einer Stakinginfrastruktur.

2.15. Stakingreward: Belohnung für die Teilnahme am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus in Form neu generierter Token, die unmittelbar durch die zugrundeliegende Blockchain erschaffen und gutgeschrieben werden.

2.16. Token: Werteinheit einer Blockchain, die über das betreffende Blockchain-Netzwerk unmittelbar zwischen Blockchain-Adressen von Teilnehmern transferiert werden kann.

2.17. Unternehmer: Nach § 14 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.18. Verbraucher: Nach § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.19. Walletsoftware: Software-Programm, das dem Nutzer die Speicherung und den Einsatz von privaten Schlüsseln zu Token ermöglicht und damit die Möglichkeit gewährt, Token zu transferieren, zu halten und zu empfangen.

3. Leistungen der aaurelion

3.1. aaurelion verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Bereitstellung einer Stakinginfrastruktur, über die Token zum Zweck des delegierten Stakings eingesetzt werden können.

3.2. aaurelion agiert im Rahmen des Stakingvertrags als Stakingprovider. Hierzu betreibt sie in einem Rechenzentrum Nodes für die jeweils den Token des Kunden zugrundeliegenden Blockchains. Als Stakingprovider führt aaurelion auf den Blockchains jeweils einen Smart Contract aus, der automatisiert durch die Nodes neu generierte Token nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel an aaurelion als Stakingprovider sowie an den Kunden verteilt.

3.3. Der Verteilungsschlüssel betreffend die Verteilung neu durch die Teilnahme am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus generierter Token wird für jede unterstützte Blockchain einheitlich durch aaurelion über einen Smart Contract festgelegt.

3.4. Der Verteilungsschlüssel kann für jede von aaurelion unterstützte Blockchain jeweils der Angabe in dem für die Delegation der Token genutzten Walletsoftware eingesehen werden.

3.5. Zu keinem Zeitpunkt erhält aaurelion einen verfügungsberechtigenden Zugriff auf die Token bzw. Kenntnis der zur Verfügung über die Token erforderlichen privaten Schlüssel des Kunden.

3.6. Die nach diesen Stakingbedingungen von aaurelion geschuldete Leistung der Bereitstellung der Stakinginfrastruktur ist ausschließlich technischer Art. Insbesondere schuldet aaurelion gegenüber dem Kunden nicht die Erbringung von Beratungsleistungen, weder im Sinne einer Anlageberatung noch im Sinne einer Steuer-, Rechts- oder technischen Beratung.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Zur Inanspruchnahme der Stakinginfrastruktur der aaurelion ist erforderlich, dass der Kunde über Token einer von aaurelion unterstützten Blockchain verfügt und diese an aaurelion als Stakingprovider delegiert. Hierzu hat er über die von ihm genutzte Walletsoftware eine Delegation der Token an aaurelion vorzunehmen. Eine Anleitung zur Vornahme einer Delegation findet sich auf der Internetseite unter https://www.aaurelion.de.

4.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass sich der technische Ablauf und die Funktionsweise des delegierten Stakings in Bezug auf Token nach den Festlegungen des jeweils zugrundeliegenden Blockchain-Protokolls richten und somit außerhalb des Einflussbereichs der aaurelion liegen und sich zudem jederzeit ändern können. Der Kunde trägt insoweit das Risiko, dass sich der Ablauf und die Funktionsweise des delegierten Stakings in Bezug auf seine Token zu seinem Nachteil verändern.

4.3. aaurelion geht bei der Leistungserbringung davon aus, dass der Kunde über hinreichende Kenntnisse im Zusammenhang mit der technischen Funktionsweise sowie den rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und risikobezogenen Konsequenzen des delegierten Stakings verfügt. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit dem delegierten Staking seiner Token im Hinblick auf die technische Funktionsweise oder die rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen oder risikobezogenen Konsequenzen Wissenslücken aufweist oder Beratungsbedarf hat, liegt es in seinem eigenen Verantwortungsbereich sich auf eigene Kosten von entsprechend qualifizierten Dritten (z.B. Anlageberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.) beraten zu lassen.

5. Zustandekommen des Stakingvertrages

5.1. Verträge über das Staking von Token nach Maßgabe dieser Stakingbedingungen zwischen aaurelion und Kunden kommen in der Regel im Wege elektronischer Kommunikation über das Internet durch Angebot und Annahme zustande.

5.2. Sofern der Kunde eine die Delegation von Token unterstützende Walletsoftware nutzt, hat er die Möglichkeit, von aaurelion unterstützte Token an aaurelion zu delegieren. Hierzu ist die Auswahl von aaurelion als Stakingprovider innerhalb der vom Kunden selbst betriebenen Walletsoftware erforderlich. Die Auswahl von aaurelion durch den Kunden in der Walletsoftware und die damit verbundene Delegation der Token an aaurelion stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über das Staking auf der Grundlage dieser Stakingbedingungen i.S.d. § 145 BGB dar. Aaurelion nimmt das Angebot des Kunden an. Der Kunde verzichtet nach Maßgabe des § 151 Satz 1 BGB auf die Erklärung der Annahme durch aaurelion.

6. Stakingreward und Auskehrung

6.1. aaurelion setzt die von ihr betriebenen Nodes nach technischer Betriebsbereitschaft zur Teilnahme am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus der jeweiligen Blockchain ein, um Stakingrewards zu generieren.

6.2. Ein konkreter Stakingerfolg in Form einer konkreten Anzahl an neu generierten Token innerhalb eines bestimmten Zeitraums wird von aaurelion weder garantiert noch verbindlich in Aussicht gestellt. Die Generierung von Stakingrewards erfolgt nach den in dem jeweiligen Blockchain-Protokoll festgelegten Regeln und Abläufen, auf deren Ausgestaltung aaurelion keinen Einfluss hat.

6.3. Nach den Festlegungen des Smart Contract werden durch das Staking von Token des Kunden neu generierte Token in nach dem Verteilungsschlüssel dem Kunden zustehender Anzahl durch die zugrundeliegende Blockchain direkt und unmittelbar der Blockchain-Adresse gutgeschrieben, auf der die delegierten Token des Kunden belegen sind. Die nach dem Verteilungsschlüssel als Gebühr (inkl. ges. Umsatzsteuer) geltenden neu generierten Token werden nach den Festlegungen des Smart Contract direkt und unmittelbar der Blockchain-Adresse des am Proof-of-Stake-Konsensmechanismus teilnehmenden Nodes gutgeschrieben.

7. Uptime Regelungen

7. aaurelion strebt grundsätzlich eine ununterbrochene Betriebszeit seiner Stakinginfrastruktur an. Dennoch können zeitweise Unterbrechungen des Betriebs der Stakinginfrastruktur nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nicht zur Betriebszeit der Stakinginfrastruktur im vorbezeichneten Sinn zählen daher:

  • Wartungsarbeiten an den Netzwerksystemen;
  • Wartungsarbeiten an den Servern;
  • Updates auf Applikationsebene;
  • Äußere Störeinflüsse (Ereignisse höherer Gewalt wie Terroranschläge, Hackerangriffe, Umwelteinflüsse).

8. Dauer, Kündigung und Beendigung des Stakingvertrages

8.1. Der Stakingvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

8.2. Die Beendigung von Stakingverträgen erfolgt durch Beendigung der Delegation der Token durch den Kunden oder durch Beendigung der Bereitstellung der Stakinginfrastruktur durch aaurelion, ohne dass es jeweils einer gesonderten Benachrichtigung des anderen Teils bedarf.

8.3. Ab Beendigung des Stakingvertrags erhält der Kunde keine Beteiligung mehr an etwaig durch aaurelion generierte Stakingrewards.

9. Haftungsregelung

9.1. aaurelion haftet gegenüber dem Kunden für aus vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Pflichtverletzungen resultierende Schäden.

9.2. Darüber hinaus haftet aaurelion dem Kunden auch bei einfach fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Schäden, die aus einer von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführten schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) resultieren.

9.3. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) im Sinne des vorstehenden Absatzes liegt vor bei vertraglichen Pflichten von aaurelion, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Stakingvertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, und deren Verletzung auf der Seite des Kunden die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

9.4. Soweit aaurelion nach den vorstehenden Regelungen für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist die Haftung von aaurelion summenmäßig auf den Ersatz der infolge der Pflichtverletzung ausgebliebenen anteiligen Stakingrewards nach der jeweils gültigen Fassung des Verteilungsschlüssels beschränkt. Für darüberhinausgehende Schäden, die diesen typischerweise vorhersehbaren Schaden übersteigen, haftet aaurelion nicht.

10. Preise und Gebühren

10.1. Für die Zur-Verfügung-Stellung der Stakinginfrastruktur erhält aaurelion eine Gebühr (inkl. ges. Umsatzsteuer) vom Kunden, die in ihrer Höhe jeweils aktuell dem Verteilungsschlüssel entnommen werden kann.

10.2. Kunden haben das Recht, bei aaurelion für jeden abgelaufenen Monat eine den gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung genügende Abrechnung anzufordern. Um eine solche Abrechnung erhalten zu können ist erforderlich, dass der Kunde gegenüber aaurelion alle hierzu erforderlichen Angaben bekanntgibt.

11. Datenschutzbestimmungen

11.1. Informationen zum Umgang der aaurelion mit personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung für die Zwecke der Erstellung von Kunden-Dashboards sowie der Erbringung der nach diesen Stakingbedingungen geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der aaurelion. Mit Abschluss des Stakingvertrages nach Maßgabe von Ziffer 5 stimmt der Kunde einer Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu.

11.2. Der Kunde gewährt aaurelion das widerrufliche Recht, ihn als Kunden von aaurelion öffentlich (z.B. Website, Social Media, Print- und Onlinemedien) zu benennen.

12. Änderung der Stakingbedingungen

12.1. aaurelion kann diese Stakingbedingungen jederzeit unter Einhaltung der nachfolgenden Voraussetzungen ändern, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Geänderte Versionen dieser Stakingbedingungen können gegenüber dem Kunden auf die folgenden zwei Arten rechtswirksam werden:

12.2. Zum einen hat der Kunde die Möglichkeit, geänderte Stakingbedingungen aktiv durch ausdrückliche Bestätigung gegenüber aaurelion zu akzeptieren.

12.3. Alternativ hat aaurelion die Möglichkeit, dem Kunden eine Änderung dieser Stakingbedingungen in Textform (z.B. via E-Mail) vorzuschlagen. In diesem Fall wird aaurelion ein konkretes Datum benennen, das mindestens einen Monat nach dem Tag der Übersendung des Vorschlags liegt, an dem die Stakingbedingungen in ihrer geänderten Fassung wirksam werden sollen. Die Stakingbedingungen in ihrer geänderten Fassung gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht bis zum in Aussicht gestellten Tag des Wirksamwerdens der Änderung gegenüber aaurelion in Textform seine Ablehnung erklärt. Erklärt der Kunde seine Ablehnung, ist er zur fristlosen Kündigung des Stakingvertrags berechtigt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Diese Stakingbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts anderer Rechtsordnungen.

13.2. Erfüllungsort der nach diesen Stakingbedingungen erbrachten Leistungen ist Regensburg.

13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen aaurelion und dem Kunden, die sich aus den in diesen Stakingbedingungen geregelten Rechtsverhältnissen ergeben, ist Regensburg, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz nach Akzeptanz dieser Stakingbedingungen ins Ausland verlegt oder keinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Verbraucher besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden. Zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher ist zudem Regensburg.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Soweit der Kunde Verbraucher ist, weist aaurelion darauf hin, dass keine Verpflichtung oder Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

14.2. Die englischsprachige Version dieser Stakingbedingungen dient ausschließlich Informationszwecken. Rechtlich verbindlich ist allein die deutschsprachige Version der vorliegenden Stakingbedingungen.

14.3. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Stakingbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.